Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

„Semesterhuset vid Älgsjön“ Haus 1 + Haus 2

Vermieter: Andreas Heine
Älgsjön Björkebo 1
67193 Arvika
Schweden

1. Mietgegenstand

Vermietet wird das in der Beschreibung jeweilige angebotene komplette Ferienhaus. Haus 1. „Stora älg“ oder Haus 2 „Lilla älg“

2. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Die Vermietung erfolgt grundsätzlich wochenweise von Samstag auf den darauffolgenden Samstag

3. Anreise / Abreise

Sonnabend ab 15.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 9.00 Uhr (oder nach Vereinbarung). An- und Abreisezeiten gelten auch für etwaig individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 9.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Aufgrund der sehr eng geplanten Endreinigungzeiten können mit dem Vermieter leider keine anderen Abreisezeiten vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 23.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

4. Miete

Die Miete richtet sich nach den von Ihnen gewählten Mietzeitraum. Bei Anmietung über Midsommar, Weihnachten und Silvester wird ein Aufpreis von ca. 30% erhoben. Dieser Aufpreis ist sodann im angegebenen Preis bereits automatisch bei etwaiger Auswahl der vorgenannten Zeiten enthalten. Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag von EUR 150,00 erhoben.
Die sonstigen Nebenkosten wie Wasser, Strom, Sauna- und Kanunutzung (2x Linder Kanus inkl. Paddel, Sitze und Schwimmwesten (verschiedene Größen) sind im Mietpreis enthalten. Der Gesamtbetrag errechnet sich aus dem gewählten Mietzeitraum, der Kaution, der Endreinigung, sowie etwaig gewählter Zusatzprodukte wie Bettwäsche und Handtücher

5. Pflichten des Mieters/ der Gäste

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Gastgeber anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Gastgeber gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

8. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

9. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Haus in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden.

10. Kaution

Für die Anmietung des Ferienhauses ist eine erstattbare Kaution i.H.v. EUR 500 erforderlich, die zusammen mit der Restzahlung im Voraus bezahlt und nach 7-10 Tagen nach Abreise zurückerstattet wird, sofern kein Anspruch geltend gemacht wird (siehe Punkt 5 dieser AGB). Bedingt durch die Auslandsüberweisung kann dieses bis zu 7 Tagen dauern, bis diese Summe auf Ihr Konto sodann gutgeschrieben wird.

11. Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 4. Dieser AGB. Nebenkosten für Wasser, Sauna- und Kanunutzung, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten sind ebenso im Gesamtpreis inbegriffen.

12. Bekanntgabe der Bankverbindung des Vermieters

Bei Buchung wird Ihnen diese übermittelt, um die notwendigen Zahlungen an die genannte Bankverbindung zu tätigen.


13. Bekanntgabe der Bankverbindung des Mieters.

Diese wird benötigt, um die von Ihnen gezahlte Kaution nach Mietende zurückzuerstatten. Siehe Punkt 9 in dieser AGB.

14. Zutritt/ Zutrittscode

Dem Mieter wird ca. 24 Std. vor Mietbeginn vom Vermieter der Zahlen-Code für die Schranke zum Grundstück, Zugangscode für die Haustür, sowie Zahlen-Code für die Kanus elektronisch übermittelt. Die Fenster verfügen über einen abschließbaren Griff im Inneren des Gebäudes

15. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Kanus, sowie Sauna ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

16. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

17. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

19. Rechtswahl

Es findet schwedisches Recht Anwendung.

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